Lizenzbedingungen
Für die EasyBatch XXL Testversion gelten die nachstehend für die Vollversion geltenden Lizenzbedingungen mit der Einschränkung, das eine Nutzung des Programms nur in dem in der Sharewareversion freigeschalteten Umfang und darüber hinaus maximal für 28 Tage zulässig ist.
Für die EasyBatch XXL Vollversionen gelten folgende Lizenzbedingungen:
Die mit dieser Lizenz gelieferten Computer-Software-Programme (im folgenden als "Software" bezeichnet) werden Ihnen zum Gebrauch als Lizenznehmer überlassen, jedoch nicht verkauft. Gert Wietzorek Softwareentwicklung und -vertrieb behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, gehören Ihnen, Gert Wietzorek Softwareentwicklung und -vertrieb und seine Lizenzgeber bleiben jedoch Inhaber aller Rechte an der Software selbst.
Gert Wietzorek Softwareentwicklung und -vertrieb (nachfolgend 'ich' oder 'mein/-en') liefert Ihnen einen Datenträger, der ein Computerprogramm enthält (das 'Programm'), ggf. ein elektronisches Handbuch, eine Lizenzvereinbarung (die 'Lizenz'), eine Registrierungsurkunde und ggf. dazugehörige Dokumente (alles zusammen wird als das 'Produkt' bezeichnet) und erlaubt Ihnen, das Produkt entsprechend der Lizenzvereinbarung zu verwenden. Das Copyright und alle anderen Rechte am Produkt bleiben bei mir oder meinen Zulieferern. Auf allen Kopien, die Sie anfertigen, müssen Sie alle Copyright-Vermerke und alle anderen Produktanmerkungen reproduzieren.
Sie dürfen:
1. das Programm nur auf einem einzigen Computer oder Netzwerk verwenden und das nur von einer einzigen Person zur Zeit, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Originalkopien des Programms, die zu dem Produkt gehören. Als "Benutzung" der Software gilt das Laden der Software in einem Arbeitsspeicher (z.B. RAM) oder im Festspeicher eines Computers (z.B. Festplatte); Wenn Sie das Programm für mehrere Personen verwenden möchten, benötigen Sie für jede weitere Person eine weitere Lizenz. Das Produkt enthält ggf. schon eine eingebaute Mehrpersonenlizenz.
2. eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich für Sicherungszwecke zu erstellen. Der hauptsächliche Nutzer des Computers, auf dem die Software geladen ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für seine ausschließliche Nutzung auf einem Heimcomputer oder einem tragbaren Computer zu erstellen. Wichtig: Auf jeder Kopie, die Sie von der Software erstellen, sind sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auch in dem gelieferten Original enthalten sind, und
3. die Software auf einem Speicher (z.B. einem Netz- oder Terminalserver) zu speichern oder zu installieren, sofern dieser nur dazu benutzt wird, Software auf den anderen Clients oder Computern des Lizenznehmers über ein Netzwerk ablaufen zu lassen oder zu installieren, unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer eine Lizenz für jeden einzelnen Client Computer, von dem aus auf die Software auf diesem Speicher zugegriffen werden kann, erworben und entsprechend gewidmet hat. Die Software darf nicht von mehreren Nutzern geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern genutzt werden.
4. das Programm und die Lizenz auf eine andere Person übertragen, allerdings nur dann, wenn Sie
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alle Rechte der Lizenzvereinbarung abtreten und die Anerkennung der Lizenzvereinbarung zum Gegenstand der Übertragung machen
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jede Benutzung des Programms beenden, alle Kopien des Programms löschen oder zerstören (das gilt auch für Kopien auf jedem Speichermedium), die Sie während Ihrer Benutzung des Programms angefertigt haben
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die andere Person sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt
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Sie die Übertragung des Programms mit Angabe des Erwerbers mir zuvor angezeigt haben.
5. für den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert wird, sind Sie nur berechtigt, die Software gegen früher ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall und ersetzen, soweit diese Lizenzbestimmungen von den Lizenzbestimmungen der Ursprungssoftware abweichen, die ursprünglichen Bestimmungen. Sie erkennen an, dass die Lieferung eines Upgrades oder Updates nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz für die Software gilt (d.h. Sie dürfen das Upgrade oder Update nicht zusätzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen noch dürfen Sie die zu ersetzende Software einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen).
6. mit der Software eigene Anwendungen erstellen und beliebig an Dritte weitergeben, soweit diese nicht mit der Home Edition erstellt wurden. Soweit zur Ausführung dieser Anwendungen Laufzeitbibliotheken des Programms erforderlich sind, dürfen diese weitergegeben werden. Eine Installationsroutine des weiterzugebenden Programms ist mit dem zum Programm zugehörigen Installationsassistenten zu erstellen. Andere als vom Installationsassistenten in das zu erstellende Setup Paket zugefügte Dateien dürfen nicht weitergegeben werden.
Sie dürfen nicht:
1. das Produkt anders als in dieser Lizenzvereinbarung erlaubt anwenden oder kopieren;
2. das Programm übersetzen, zurückentwickeln ('reverse engineering'), dekompilieren oder entassemblieren, es sei denn, die genannten Einschränkungen werden durch geltendes Recht ausdrücklich aufgehoben;
3. das Produkt außer zu den oben genannten Bedingungen vermieten, verleihen, überlassen oder übertragen. Für jeden Fall der Zuwiederhandlung besteht ein unmittelbarer Anspruch auf Herausgabe einer etwaigen Vergütung für die Übertragung oder Vermietung der Software, mindestens jedoch auf einen Schadenersatzbetrag in Höhe des zum Weitergabezeitpunkt bestehenden Kaufpreises für die Software.
4. das Programm verändern oder komplett oder teilweise in ein anderes Programm einfügen.
5. die Software nicht im Zusammenhang mit gefahrgeneigten Tätigkeiten einsetzen (beispielsweise dem Betrieb von Kernkraftanlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen, der Flugüberwachung oder ähnlichen Systemen bei denen ein Fehler der Software zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegendem Sach-, Vermögens- und/oder Umweltschaden führen kann).
6. Ihre Lizenzdaten Dritten zugänglich machen.
7. Ihre Zugangsdaten zu reservierten Bereichen unter http://www.gwsoftware.de anderen zugänglich machen. Sie haften für jeden hierdurch erfolgten unberechtigten Zugang. Soweit durch einen solchen unberechtigten Zugang eine kostenpflichtige Vollversion widerrechtlich von Unberechtigten geladen wird, haften Sie für jeden solchen Fall in Höhe des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kaufpreises für die unberechtigt heruntergeladene Vollversion.
Sie müssen:
1. deutsche und auch ausländische Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen anerkennen und sich verpflichten, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
2. eine tägliche, alternierende Datensicherung durchführen, wenn Sie das Produkt verwenden und die Arbeitsergebnisse der Software in regelmäßigen Abständen prüfen.
3. vor Weitergabe von Ihnen mit der Software erstellter Programme diese auf einwandfreie Funktion sorgfältig überprüfen und mit einem aktuellen Virenscanner überprüfen.
Dauer:
1. Diese Lizenz gilt für unbestimmte Zeit. Die Lizenz beginnt erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises für das Produkt. Die Lizenz endet unmittelbar, ohne dass es einer Kündigung oder Aufhebung bedarf, wenn Sie eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verletzen.
2. Für den Fall der Beendigung der Lizenz oder des nicht in Krafttretens der Lizenz mangels vollständiger Zahlung des Kaufpreises sind Sie verpflichtet, die Software zu zerstören, einschließlich aller schriftlichen Begleitmaterialien und aller Kopien. Die unten genannten Garantie- und Haftungsbeschränkungen bleiben allerdings weiter in Kraft, auch wenn die Lizenzvereinbarungen hinfällig geworden oder nicht in Kraft getreten sind. Endet die Lizenz, so werden Ihre Lizenzdaten auf Dauer ungültig gemacht und ein etwaiger Zugang zum Servicebereich automatisch gesperrt.
Gewährleistung:
1. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
2. Die Gewährleistung beschränkt sich nach meiner Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr bin ich außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in meinem Verantwortungsbereich. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch mich oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen, wenn sie mir unmöglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Bestellers ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen der Mängelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch mich zurückzuführen.
3. Die Gewährleistung ist auf jeden Fall beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch mich zurückzuführen.
Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen:
1. Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage des gegenwärtigen Zustands zur Verfügung gestellt. Außer der oben genannten, ausdrücklichen Garantie gibt es keine anderen Garantien oder Bedingungen, weder ausdrücklich noch implizit.
2. Bei Verwendung dieser Lizenzbestimmungen im kaufmännischen Verkehr gilt folgendes:
Dies schließt auch Garantieansprüche bezüglich der Verkaufsqualität, Verkäuflichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus, oder solche, die durch geltendes Recht, gesetzliche Vorschriften, Geschäftsgebrauch oder Handelsverkehr verursacht werden, beschränkt sich aber nicht auf diese. Das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung des Programms liegt bei Ihnen. Weder ich noch meine Händler oder Zulieferer haben irgendeine Haftungsverpflichtung Ihnen oder irgendeiner anderen Person oder Institution gegenüber für jedwede indirekte, zufällige, besondere Schäden oder irgendwelche Folgeschäden. Dies gilt auch für Schäden aus entgangenem Gewinn, verlorenen oder beschädigten Daten oder für andere kommerzielle oder wirtschaftliche Verluste, selbst dann, wenn ich auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde oder diese vorhersehbar waren, oder für Ansprüche Dritter. Auf jeden Fall ist meine Haftung, und die meiner Händler und Zulieferer, auf den Betrag beschränkt, den Sie für das Produkt bezahlt haben. Die hier festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob der vermeintliche oder tatsächliche Vertragsbruch eine grundsätzliche Bedingung oder Vertragsvereinbarung berührt, oder ein grundsätzlicher Vertragsbruch ist
3. Bei Verwendung dieser Lizenzbestimmungen gegenüber einem privaten Endverbraucher gilt folgendes:
Die Haftung für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung des Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch mich zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung. Für den Verlust von Daten hafte ich nur dann, wenn dieser Verlust nicht durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätte vermieden werden können. Ebenso hafte ich nicht für Schäden, die durch Software verursacht worden sind, sofern diese aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse der Software in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können.
Für die ordnungsgemäße Ausführung von Programmen, die mit dem Programm erstellt wurden (und mögliche von diesen verursachten Schäden), hafte ich nicht. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, durch ausreichende und sorgfältige Tests die ordnungsgemäße Funktion dieser Programme unter allen denkbaren Einsatz- und Fehlerbedingungen sicherzustellen.
Allgemeines:
Diese Lizenz ist die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen uns. Sie setzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Verträge oder Vereinbarungen außer Kraft und kann nur durch einen schriftlichen und unterzeichneten Vertrag verändert werden. Die Lizenzvereinbarung wird bestimmt und aufgesetzt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Falls irgendeine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch ein ordentliches Gericht für ungültig, ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden sollte, wird diese Bestimmung von der Lizenzvereinbarung ausgenommen und soweit möglich durch das erkennbar gewollte ersetzt. Alle anderen Bestimmungen bleiben aber weiter in Kraft.